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Allgemeine Informationen zur Raumtemperatur

Raumtemperatur am Arbeitsplatz

Bild vom Arbeitsplatz
Raumtemperatur am Arbeitsplatz

Wenn die Hitze am Arbeitsplatz unerträglich wird und die Temperatur ohne Unterbrechnung steigt, werden die Arbeitnehmer von der Arbeitsstättenregelung ASR A3.5 geschützt. Die Arbeitsstättenregel A3.5 definiert die Raumtemperatur am Arbeitsplatz, bei der Maßnahmen bei zu hohen Temperaturen vom Arbeitsgeber eingeleitet werden müssen.

Allgemein kann gesagt werden, das um die Raumtemperatur zu reduzieren, die Luftfeuchtigkeit nicht erhöht werden darf.

Oft wird geschrieben, dass es kein Hitzefrei für Arbeitnehmer gibt, sondern nur für Schüler. Dies ist nicht ganz richtig, da einige Maßnahmen und Voraussetzungen definiert sind, bei denen eine Art Hitzefrei besteht. Natürlich sind diese Regelungen nicht mit der Regelung in Schulen vergleichbar. Diese tritt ein, wenn die Außentemperatur bestimmte Temperaturen überschreitet. Dies ist meist in den Sommermonaten Juni, Juli und August gegeben. In den letzten Jahren kann es aber auch bereits im Mai, aber auch im September zu erhöhten Temperaturen kommen.

Damit am Arbeitsplatz Maßnahmen ergriffen werden können, muss im Büro oder im Arbeitsraum die innere Raumtemperatur bzw. Lufttemperatur bestimmte Grenzwerte überschreiten.

Nachfolgend sind die Grenzwerte und die Maßnahmen beschrieben.

Wenn die Raumtemperatur über 26° Celsius steigt, sollten vom Arbeitgeber folgende Maßnahmen eingeleitet werden:

  • Sonnenschutzeinrichtungen wie Jalousien und Rollos bereitstellen und benutzen.
  • Lüftungseinrichtungen bereitstellen und nutzen.
  • Nicht benötigte elektrische Geräte ausstellen.
  • In den frühen Morgenstunden lüften.
  • Gleitzeit zur Verlagerung der Arbeitszeit einführen.
  • Bekleidungsregel lockern.
  • Getränke bereitstellen.

Bei einer Überschreitung der Raumtemperatur von 30° Celsius müssen vom Arbeitgeber die oben genannten Maßnahmen angewendet werden. Diese Maßnahmen sollen dabei nicht personenbezogen sein, sondern organisationsbezogen und technikbezogen.

Wenn die Raumtemperatur jedoch auf über 35° Celsius steigt, ist das Büro oder der Arbeitsraum nicht mehr als Arbeitsraum zu benutzen. Wenn dies der Fall ist, sind die Regelungen für Hitzearbeit anzuwenden.

Informationen zur Hitzearbeit sind auf folgender Internetseite nachzulesen:

Hitzearbeit

Der komplette Text der Arbeitsstättenregel ASR A3.5 ist in folgendem Dokument nachzulesen:

Arbeitsstättenregel ASR A3.5 – Raumtemperatur

Die Aktualität der Angaben könnte sich ändern. Die Informationen sind keine Rechtsauskunft oder Rechtsberatung. Rechtsauskünfte oder Rechtsberatungen dürfen nur von Juristen getätigt werden.