Viele Mieter kennen das Problem. Wenn es im Herbst und im Winter kalt wird und man die Heizung anmachen möchte funktioniert diese nicht, weil der Vermieter diese noch nicht eingestellt hat. Besonders ärgerlich ist es, wenn die Wohnung mit einer Zentralheizung im Haus beheizt wird. Dann sind direkt alle Mieter betroffen. Es gibt kein Gesetz, welches die minimale Raumtemperatur in der kalten Jahreszeit vorschreibt. Trotzdem gibt es einige Gerichtsurteile, die als verbindlich angesehen werden können.
So wurde entschieden, dass der Zeitraum in dem der Vermieter heizen muss, vom 1. Oktober bis zum 30. April beträgt. In diesem Zeitraum muss eine Mindest-Raumtemperatur erreicht werden.
Wenn die Außentemperatur außerhalb des Zeitraums an drei Abenden um 21 Uhr weniger als 12° Celsius beträgt, muss auch außerhalb des genannten Zeitraums geheizt werden.
Am Tag muss der Vermieter eine warme Heizung zwischen 7 Uhr morgens und 23 Uhr abends gewährleisten. Dies bedeutet somit, dass die Heizung mindestens eine Stunde vorher und eine Stunde nach dem Zeitraum warm bleiben muss.
Die Mindest-Raumtemperaturen wurden folgendermaßen festgelegt:
- In den Wohnräumen und in der Küche muss die Raumtemperatur mindestens 20° Celsius betragen.
- Im Badezimmer oder auf der Toilette sind mindestens 22° Celsius vorgeschrieben.
- Auf den Fluren und im Schlafzimmer müssen mindestens 18° Celsius erreicht werden.
Um in der Nacht Heizkosten zu sparen, darf der Vermieter die sogenannte Nachtabsenkung anwenden. Die Nachtabsenkung bedeutet, dass die Heizung so einzustellen ist, dass die Raumtemperatur immer mindestens 18° Celsius beträgt. Der Zeitraum der Nachtabsenkung liegt dabei zwischen 24 Uhr nachts und 6 Uhr morgens.
Aber nicht nur Vermieter sind beim Heizen in der Pflicht, sondern auch Mieter. Diese müssen ihre persönliche Raumtemperatur so einstellen, dass kein Schaden an der Wohnung oder am Haus entsteht. Dies bedeutet somit, dass im Winter die Heizung angemacht werden muss. Viele Mieter stellen die Heizung nicht an, um Heizkosten zu sparen. Außerdem muss der Mieter darauf achten, dass keine Feuchtigkeit in die Wohnung gelangt und somit die Schimmelbildung beginnt.