Die Arbeitsstättenverordnung legt die grundlegende Anforderungen an einen Arbeitsplatz fest. Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) definieren mit genauen Angaben beispielsweise die maximalen Raumtemperaturen oder die Lüftung des Arbeitsplatzes.
Die Arbeitsstätten-Richtlinie Raumtemperaturen aus dem Jahr 2001 führte konkrete Raumtemperaturen an, die der Arbeitgeber einzuhalten hat. Die sogenannte ASR 6 regelte und definierte die Raumtemperatur am Arbeitsplatz. Im Jahr 2004 ist jedoch eine neue Arbeitsstättenverordnung in Kraft getreten, die als ASR A3.5 bezeichnet wird.
Arbeitsstättenverordnung mit Arbeitsstättenrichtlinien aus dem Jahr 2001
Die alte Arbeitsstättenrichtlinie ASR 6 der Arbeitsstättenverordnung unterscheidet zwischen sitzenden Arbeiten und stehenden Arbeiten.
Bei sitzenden Arbeiten, die leichte körperliche Arbeit beinhalten, muss die Raumtemperatur mindestens 20° C betragen.
Sitzende Tätigkeiten, bei mittlerer körperlicher Arbeit fordern eine Raumtemperatur von mindestens 19° C.
Stehende Tätigkeiten, die als leichte körperliche Arbeit eingestuft sind benötigen eine minimale Raumtemperatur von 19°C.
Stehende Tätigkeiten mit mittlerer körperlicher Arbeit erfordern eine Raumtemperatur von über 17° Celsius.
Außerdem ist schwere körperliche Arbeit im Stehen definiert. Hier ist eine minimale Raumtemperatur von mindestens 12° Celsius angebracht.
Diese Mindesttemperaturen müssen während der gesamten Arbeitszeit vom Arbeitgeber gewährleistet und überwacht werden.
Neben den Mindesttemperaturen sind auch die Maximaltemperaturen festgelegt. Die maximale Raumtemperatur darf nicht höher als 26° Celsius betragen.
Außerdem sind an Fenstern Vorrichtungen anzubringen, die vor direkter Sonneneinstrahlung schützen.
Arbeitsstättenverordnung mit Arbeitsstättenrichtlinien aus dem Jahr 2010
Die in der alten Arbeitsstättenrichtlinie der Arbeitsstättenverordnung genannten konkreten Minimaltemperaturen und Maximaltemperaturen wurden in der neuen Regelung bestätigt. Es gelten somit dieselben Temperaturen und Regeln.
Darüber hinaus sind weiterreichende weitere Regeln definiert. Wenn die Temperatur über bestimmte Temperaturwerte steigt, müssen Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Diese Gegenmaßnahmen können auf der nachfolgenden Webseite nachgelesen werden:
Raumtemperatur am Arbeitsplatz
Die genauen Vorgaben und Formulierungen können auf der Seite „Gesetze im Internet“ oder direkt in der Verordnung unter folgendem Link erreicht und gelesen werden.
Gesetze im Internet
Arbeitsstättenverordnung
Arbeitsstättenregel ASR A3.5 Raumtemperatur
Die Aktualität der Angaben könnte sich ändern. Die Informationen sind keine Rechtsauskunft oder Rechtsberatung. Rechtsauskünfte oder Rechtsberatungen dürfen nur von Juristen getätigt werden.